Was ist im Scheidungsrecht verankert?
Seit mehreren Jahren müssen Eheleute keinen Scheidungsgrund mehr angeben. Früher war nach dem Scheidungsrecht eine Scheidung nur möglich, wenn einem Ehegatten ein schuldhaftes Verhalten wie Ehebruch oder häusliche Gewalt zur Last gelegt werden konnte. Heutzutage sind die häufigsten Scheidungsgründe unter anderem Schulden, häusliche Gewalt, Untreue, Intimitätsmangel, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Auseinanderleben und fehlende Gemeinsamkeiten
Wer hat das Recht auf Scheidung?
Jeder verheiratete Ehegatte kann die Scheidung einreichen, sofern einer der Ehegatten eine Staatsangehörigkeit, oder einen Wohnsitz im jeweiligen Land hat, auch wenn nicht in diesem Land geheiratet wurde.
Das Scheidungsrecht
Seit mehreren Jahren ist das oben erwähnte Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt worden. Das Zerrüttungsprinzip ist die gesetzliche Grundlage jeder Scheidung – nur Ehen, die unwiderruflich gescheitert sind, können geschieden werden. Beweise für eine Scheidung sind zum Beispiel, dass beide Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen, oder die Scheidung wird vor Ablauf des Trennungsjahres aufgrund von Härtefällen, z.B. bei häuslicher Gewalt eingereicht, oder beide Ehegatten leben seit mindestens drei Jahren getrennt, auch wenn einer der Ehegatten sich nicht scheiden lassen möchte.
Im Jahr der Trennung muss man nicht unbedingt an getrennten Orten wohnen, sollte jedoch nicht dieselben Aktivitäten sowie dasselbe Bett teilen. Das Trennungsjahr wurde eingeführt, um den Eheleuten Zeit und Raum zu geben, über die Partnerschaft und Ehe nachzudenken. Das Gericht ermutigt Paare, dieses Jahr evtl. zur Versöhnung zu nutzen. Jeder Versuch, die Ehe durch Zusammenleben von weniger als drei Monaten wiederzubeleben, verlängert nicht das Trennungsjahr. Der Ehegatte, der dann die Scheidung einreicht, muss immer einen Anwalt für Familienrecht konsultieren, um sich scheiden zu lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehegatte keinen Anwalt.
Wie genau verläuft die Scheidung?
Laut Scheidungsrecht, wie zum Beispiel beim Anwalt Mag. Franz Hofmann, beginnt der Scheidungsprozess mit der Einigung auf eine getrennte Lebensführung. Daraufhin beginnt das Trennungsjahr. Um mit den Scheidungspapieren zu beginnen, muss ein Ehegatte über den Anwalt einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Die Gerichtsgebühren sind vom Ehegatten, der die Scheidung einreicht, im Voraus zu bezahlen. Normalerweise werden die Gebühren danach von beiden Noch-Ehepartnern geteilt. Den Scheidungsantrag kann man bereits zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres stellen. Der Scheidungsantrag wird vom Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt, dieser muss dann zustimmen oder ablehnen.
Beide Ehegatten sollten eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung, z. B. über das Sorgerecht für Kinder, treffen sollten die Ehegatten einverstanden sein und die Scheidung somit einvernehmlich erfolgen. Diese Vereinbarung muss von einem Notar unterzeichnet werden. Widerspricht der Ehegatte dem Scheidungsantrag, legen die Anwälte beider Parteien ihre Vorschläge dem Gericht vor, welches dann entscheidet. Im Normalfall wird das Gericht beiden Ehegatten einen Fragebogen zur Feststellung des Rentenausgleichs zusenden. Der nächste Schritt wäre der Scheidungstermin bei Gericht. Dieser Termin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung etwa 10-15 Minuten, an dem beide Ehepartner zu erscheinen haben. Der Richter wird Fragen stellen, wie lange die Trennung bereits vollzogen ist und ob sich beide scheiden lassen wollen. Falls ein Ehepartner widerspricht, wird der Richter persönlichere Fragen stellen. Am Ende der Gerichtsverhandlung verkündet der Richter die Scheidung und versendet postalisch den Scheidungsbeschluss.