Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht sorgt für Fairness
In einem Strafprozess gilt ein prozessrechtliches Gebot, welches dem Beschuldigten die Möglichkeit eröffnet eine Verteidigung zu wählen. Auch nur so kann ein wirklich fairer Prozess stattfinden. Ein Strafprozess läuft nach einem doch vergleichsweise einfachem System ab. Auf der Anklageseite steht der Staatsanwalt, welcher als Vertreter des Staates eine Straftat höchstmöglich gesühnt sehen will. Auf der anderen Seite steht der Angeklagte, der sich für eine faire Prozessführung, von einem Anwalt für Strafsachen verteidigen lässt. Hierdurch werden durch die beiden Juristen die jeweiligen Extreme des Urteils verkörpert. Somit kann der Richter durch die verschiedenen Auffassungen und Forderungen am Ende zu einem fairen Urteil kommen, welches nicht selten ein Mittelwert zwischen der Forderung des Staatsanwaltes und der Forderung der Verteidigung ist. Es ist also für eine demokratische und rechtsstaatliche Situation notwendig, dass es Strafverteidiger gibt. Ohne diese Rechtsanwälte wäre ein durchweg fairer Prozess, wie ihn das Grundgesetz und auch die Strafprozessordnung vorsehen, schlichtweg nicht möglich.
Es gibt heute auch große Rechtsanwaltskanzleien für Strafrecht, die sich überwiegend mit allen Belangen des Strafrechts auskennen. Hier müssen es nicht zwingend Prozesse sein, die von den Anwälten vertreten werden. Daneben können auch Mandanten schon in einem früheren Stadium diese Kanzleien aufsuchen. Hier kann ein Rechtsanwalt dann zum Beispiel Beratung geben, wie weiter zu verfahren ist innerhalb eines Ermittlungsverfahren und eventuell eine Durchsuchung verhindern oder ähnliches. Das Strafrecht befasst sich nicht nur mit Delikten und Prozessen, sondern auch mit den Befugnissen einer Staatsanwaltschaft zur Ermittlung von Straftaten. Also kennt sich ein Fachanwalt für Strafrecht auch mit den Mitteln des Ermittlungsverfahrens aus und kann auch hier schon vertretend eingreifen.
Zudem hat jeder Mensch ein Recht darauf vor Gericht vertreten zu werden. Hier kann sich jeder seinen Rechtsbeistand selber aussuchen. Allerdings kann die Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht sich ebenfalls seine Mandanten aussuchen, sich also überlegen, ob ein Mandat angenommen werden soll oder nicht. Nun kann es ja zu dem Fall kommen, dass kein Anwalt bereit ist einen Beschuldigten zu vertreten. Diesem Menschen muss allerdings auch ein ausreichender Rechtsbeistand zuteilwerden. Für diesen Fall gibt es daher die sog. Pflichtverteidiger. Dies sind auch Juristen, die einen Schwerpunkt im Strafrecht haben und sich verpflichtet haben, jeden Menschen strafrechtlich zu vertreten. Durch diese Anwälte wird also das Gebot des Grundgesetzes, dass jeder Mensch einen Anspruch auf rechtlichen Beistand hat, erfüllt.
Alles in allem kann man sagen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht, wie zum Beispiel Mag. Dr. Erich Keber, nicht nur für die Prozessverteidigung eines Beschuldigten zuständig ist, sondern schon in einem deutlich früheren Stadium, nämlich dem Ermittlungsverfahren, von dem Betroffenen herangezogen werden kann. Auch hier können die erfahrenen Rechtsanwälte oftmals etwas für den Betroffenen erreichen.