Strafrecht - Die Grundlage für Täter und Staat
Das Strafrecht ist wohl das populärste und für die meisten wohl gegenwärtigstes Rechtsgebiet. Allerdings ist dies nicht korrekt. In unser aller Alltag ist wohl das Zivilrecht, also das Recht der Privatpersonen, viel häufiger vertreten. Die Popularität des Strafrechts ergibt sich vielmehr aus der Brisanz, die immer mit diesem Rechtsgebiet verbunden wird. Es regelt grundsätzlich keine Belange zwischen Bürgern untereinander, obwohl man darauf schließen könnte, da ein mit Strafe bedrohtes Verhalten sich im Regelfall gegen Rechtsgüter einer anderen Privatperson richtet. Allerdings behandelt das Recht dieses Verhalten nicht im Recht der Strafen, sondern auch im Zivilrecht. Hier ergeben sich aus dem Deliktsrecht Ansprüche des Opfers gegenüber dem Täter auf Schadensersatz. Allerdings hat das Opfer keinen Anspruch auf eine Strafe des Täters. Hier greift das Strafrecht, welches sich eben mit der Sanktion für ein rechtlich missbilligtes Verhalten befasst. Hier sind grundsätzliche und grob zusammengefasste Leitsätze verankert, die dem Richter, welcher den Fall zu beurteilen hat, einen Anhaltspunkt für die Strafe gibt. Dabei werden eben Bereiche aufgeführt, in denen sich eine Strafe, für ein ebenso aufgeführtes Verhalten, bewegen darf. Dieses Recht regelt also keine Situationen zwischen Privatpersonen im direkten Sinne, sondern ist eher damit betraut, die angemessene Strafzumessung durch den Staat zu setzten. Hier ist also eher ein Verhältnis zwischen Staat und Täter gegeben als eines zwischen mehreren Privatpersonen.
Das Recht hat hier die Funktion als Stärkung des Rechts zu fungieren. Eine Strafe hebt den Wert einer Verhaltensnorm. Es gibt eben in verschiedenen anderen Gesetzen und auch als ungeschriebene Leitsätze Verhaltensnormen, also Verhaltensweisen, die durch die Rechtsordnung gesetzt werden. Die strafrechtlichen Normen stellen hingegen Sanktionsnormen dar, also Normen, die einen Fehltritt (ein Verhalten, welches nicht den Verhaltensnormen entspricht bzw. dagegen verstößt) sanktionieren, also mit Strafe bedrohen.
Die strafrechtlichen Normen beschränken sich jedoch nicht nur auf das Strafgesetzbuch als solches, sondern sind durch andere, sog. Nebenstrafgesetze erweitert wurden. Hierzu zählen zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz oder das Waffengesetz. Daneben umfasst dieser Rechtsbereich auch die Strafprozessordnung. Diese regelt das Verfahren zur Ermittlung und Verurteilung eines Täters bzw. eines Tatverdächtigen. Hier sind eben zuständige Stellen für die Ermittlung von Straftaten, sowie zulässige Herangehensweisen zur Strafverfolgung, aufgeführt. Darüber hinaus ist hier die gesamte strafrechtliche Prozessführung geregelt.
Man kann also erkennen, dass das strafrechtliche Rechtsgebiet deutlich mehr umfasst als lediglich nur das Strafgesetzbuch. Dieses ist wohl definitiv der Hauptkern der Strafgesetze und zudem auch Grundlage für alle anderen strafrechtlichen Normen. Es hat vor allem die Aufgabe, den Bestand der Rechtsordnung zu sichern und zu stärken und an zweiter Stelle natürlich auch eine gewisse Sühne für die begangene Tat zu liefern.
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