Abwicklung von Kaufverträgen: Wie macht man es richtig
Kaufverträge begegnen uns im Alltag auch, wenn diese nicht immer sofort erkennbar sind. Wer beispielsweise einkauft und an der Kasse bezahlt, so ist hier bereits ein rechtsverbindliches Geschäft entstanden. Wer nun allerdings an ein solches Geschäft denkt, der ist eher bei dem Kauf eines Kraftfahrzeugs oder gar einer Immobilie. Im folgenden Ratgeber wollen wir uns mit diesen beiden Fällen befassen.
Was ist ein Kaufvertrag?
Hierbei handelt es sich um einen genormten Vertragstyp, dabei geht es um die Einigung der Vertragsparteien über den Kaufgegenstand. Dieser Gegenstand muss dabei nicht physischer Natur sein, sondern kann auch Rechte, Forderungen oder andere Faktoren umfassen.
Abwicklung des Kaufs einer Immobilie
Wer an Kaufverträge denkt, der hat hier größere Dinge im Blick. Daher schauen wir uns in diesem Bereich der Abwicklung von Kaufverträgen die Immobilie an. Wenn das Haus gefällt und die Käufer es kaufen möchten, benötigen diese eine Bestätigung der Bank, dass die Summe gezahlt werden kann. Ist das erledigt geht es an den Kaufvertrag selbst, in welchem festgehalten wird, wie hoch der Kaufpreis ist, wann dieser fällig wird und wann das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Vorentwurf wird nun an das entsprechende Notariat weitergeleitet und von diesem aufbereitet. Auf Wunsch können die Parteien hier einen Vorentwurf erhalten.
Steht der Vertrag, treffen sich die Vertragsparteien beim Notar. Zur Beurkundung benötigen die Vertragsparteien ihren gültigen Personalausweis sowie ihre Steueridentifikationsnummern. Der Notar liest bei dem Treffen den gesamten Kaufvertrag vor und erläutert dessen Inhalt. Änderungen und Zusätze sind in diesem Abschnitt noch möglich. Wenn soweit alles passt, wird der Kaufvertrag unterschrieben. Die Abschriften verschickt der Notar jetzt an Käufer, Verkäufer, an das Finanzamt sowie eventuell weitere Stellen wie beispielsweise die Bank. Auch das Grundbuchamt erhält eine Auflassungsvormerkung, welche eine neue Eintragung des neuen Eigentümers umfasst. Eventuelle Belastungen werden dabei ebenfalls umgeschrieben. Sobald die Immobilie bezahlt wurde, muss der Verkäufer den Notar davon in Kenntnis setzen. Eventuelle Grundpfandrechte sind an dessen Bank zu zahlen. Wurde die Immobilie finanziert, muss der Käufer seine Bank davon in Kenntnis setzen. Diese wird dann den Betrag an den Verkäufer überweisen.
Jetzt kommt das Finanzamt ins Spiel, welches einen Grunderwerbssteuerbescheid verschickt. Nach Zahlung dieser, sendet das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar. Nach der Kaufpreiszahlung schickt der Notar dem Grundbuchamt alle Unterlagen zur Eigentumsumschreibung. Danach erhalten die Vertragsparteien noch eine entsprechende Vollzugsmitteilung. Die Gebühren für die Eintragungen ins Grundbuch werden jetzt von der Oberjustizkasse in Rechnung gestellt.
Abwicklung von Kaufverträgen: der Autokauf
Diese Abwicklung von Kaufverträgen ist nicht ganz so umfangreich, wie der Immobilienkauf. So wird kein Notar benötigt. Käufer und Verkäufer treffen sich bei dem Fahrzeug. Hier wird der Käufer den Wagen in Augenschein nehmen und eine Probefahrt machen. Der Verkäufer muss im Kaufvertrag alle ihm bekannten Mängel und Schäden notieren. Beide Parteien weisen sich mit ihrem gültigen Personalausweis aus. Nach Kaufpreiszahlung händigt der Verkäufer dem Käufer sowohl Fahrzeugschein wie auch den Brief aus. Wurde das Kfz finanziert, so verbleibt der Brief bei der Bank. Sollte der Wagen zudem noch angemeldet sein, so verpflichtet sich der Käufer der Ummeldung des PKW.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Notariat Dr. Roland Gintenreiter, nachgelesen werden.